Liebe Mitglieder im Kurhessischen Golfclub.

Wir wünschen euch allen noch einmal ein gutes neues Jahr und kommen hier schon gleich zu Beginn mit der Mitteilung einer wichtigen Änderung für Golfspieler anlässlich des Jahreswechsels auf euch zu.

Neuer Haftpflichtschutz für Golfspieler ab dem 01.01.2022

Wie in den letzten Wochen vielfach kommuniziert, regelt sich zum 1. Januar 2022 der über den DGV organisierte Haftpflichtschutz für Golfspieler neu. Ab diesem Jahr entfällt der bisherige automatische Versicherungsschutz des DGV. Golferinnen und Golfer müssen demnach bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung abklären, ob während des Golfspielens verursachte Personen- oder Sachschäden an Dritten im Versicherungsumfang mit abgedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, dann besteht noch vor dem ersten Abschlag im neuen Jahr Handlungsbedarf.

Wie wir alle wissen, ist der Golfsport nicht ungefährlich. Bei keiner anderen Sportart wird ein Ball so stark beschleunigt und in keinem anderen Sport wird der Ball so weit geschlagen, wie beim schönsten Spiel der Welt. Unvermeidlicherweise manchmal auch weit vom gewünschten Ziel entfernt. Die Folge sind nicht selten Schäden durch sogenannte „abirrende Golfbälle“. Es ist eher wahrscheinlich, dass eine einfache Privathaftpflichtversicherung in einem solchen Schadenfall nicht eintritt.

Bislang gab es für alle Mitglieder und Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen für solchen Fälle eine vom DGV abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro weitestgehend für während des Spiels auf dem Platz entstandene Schäden aufkam. Diesen automatischen Schutz gibt es seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Nachdem sich die jährliche Gesamtschadenssumme und auch die Schadenshäufigkeit in den letzten Jahren sehr stark nach oben entwickelt haben, hat der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt. Nur mit einer unverhältnismäßig höheren Versicherungsprämie, bei gleichzeitig reduzierter Leistung, wäre eine Verlängerung möglich gewesen. Dies war aber für den DGV nicht darstellbar. Aus diesem Grund gibt es seit dem Jahresbeginn 2022 ein neues Versicherungsmodell für Golfspieler. Weiterhin automatisch versichert sind Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.

Alle anderen, und das ist für Euch wichtig, haben zukünftig die Möglichkeit, sich weiterhin kostenlos, sogar mit verbessertem Leistungsumfang (nur 500 Euro Selbstbehalt) zu versichern. Dafür ist ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen werblichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden. Wünscht man die werbliche Ansprache nicht, kann man alternativ den neuen DGV-Haftpflichtschutz (DGV-GolfProtect) zum Preis von 12 Euro pro Jahr abschließen.

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es online unter www.golf.de/versicherung. Dort ist auch der oben angesprochene unmittelbare Versicherungsabschluss (mit Werbeeinwilligung oder mit Jahresbetrag) mit wenigen Klicks möglich. Bitte informiert euch hier und bei eurer privaten Haftpflichtversicherung was für euch im Einzelfall die beste Lösung ist.

 

Viele Grüße
Eurer Vorstand im KHGC