Turnierbedingungen und Rahmenausschreibung für Turniere im Kurhessischen Golfclub
Die Turnierbedingungen dieser Rahmenausschreibung gelten für alle handicaprelevanten oder nicht handicaprelevanten Turniere sowie für registrierte Privatrunden im Kurhessischen Golfclub Oberaula / Bad Hersfeld e.V.
1. Ausschreibung
Turniere werden durch Ausschreibung bestimmt, in der die Bezeichnung des Turniers, die Spielform, die Spielbedingungen, der Spieltermin, die Uhrzeit und der Ort des Spielbeginns, die Handicaprelevanz, bei Bedarf Fristen des Turniers, die Abschläge, bei Bedarf Vorgaben- und Teilnehmerbegrenzungen, das Startgeld, der Meldeschluss, die Gewinnklassen sowie namentlich die Personen der Spielleitung und ggf. der Referees festgesetzt werden. Die Ausschreibungen werden durch Aushang am Infoboard im Sekretariat und im Wettspielkalender bekannt gegeben. Weichen einzelne Bestimmungen einer Ausschreibung von denjenigen dieser Turnierbedingungen/ Rahmenausschreibung ab, so gilt jeweils die Bestimmung der Einzelausschreibung.
2. Vorbehalte
Die Spielleitung behält sich folgende Rechte vor:
- Bis zum Start des Turniers Änderungen an der Ausschreibung, der festgelegten Startfolge und der festgelegten Startzeiten vorzunehmen. Maßgebend ist der aktuelle Aushang am Infoboard im Sekretariat am (ersten) Tag des Turniers. Nach dem Start der ersten Gruppe des Turniers sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
- Das Playing Handicap eines Teilnehmers anzupassen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass der Handicap Index des Spielers nicht die gezeigten Fähigkeiten widerspiegelt.
- Vor dem ersten Start festzulegen, dass die Ergebnisse bei außergewöhnlich schlechten Platzverhältnissen nicht zur HCPI-Berechnung berücksichtigt werden. Für diese Maßnahme muss von Mai bis September vorab durch die Spielleitung die Zustimmung des DGV eingeholt oder ausnahmsweise nachträglich beantragt werden.
3. Reglement
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbands e. V. (DGV) sowie nach den Platzregeln des Kurhessischen Golfclubs Oberaula/Bad Hersfeld.e.V.
Handicaprelevante Turniere und registrierte Privatrunden werden auf Grundlage der Handicap-Regeln ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen im Sekretariat. Alle Verbandsregularien & -ordnungen des DGV sind auch im Internet im DGV-Serviceportal einzusehen. Die Platzregeln sind auf der Rückseite der Scorekarte und unter https://kurhessischer-golfclub.de/platz/platzregeln/ veröffentlicht. Falls zusätzlich zeitweilige Platzregeln in Kraft sind, werden diese am Infoboard ausgehängt.
4. Spieler mit Behinderung
Für alle durch einen amtlichen Behindertenausweis qualifizierten und bei der Spielleitung angemeldeten Spieler gilt die jeweils anwendbare Kategorie der „Angepassten Golfregeln für Spieler mit Behinderung“ – online einzusehen auf der Webseite des DGV unter Golfregeln für Spieler mit Behinderung.
5. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Clubs sind sowie Amateur-Mitglieder mit bestätigtem Handicap-Index anerkannter ausländischer Clubs oder Anlagen. Vom DGV, von einem Landesgolfverband oder vom Kurhessischen Golfclub Oberaula/Bad Hersfeld e.V. gesperrte Spieler oder Spielerinnen sind von der Turnierteilnahme ausgeschlossen.
6. Meldung
Spieler können sich für ein Turnier entweder auf der ausgelegten Meldeliste im Sekretariat oder im Internet über die mit der Ausschreibung verbundenen Formulare anmelden. Turniermeldungen per Telefon oder E-Mail sind möglich, werden jedoch ohne Gewähr angenommen. Eine registrierte Privatrunde ist vom berechtigten Spieler im Sekretariat gemäß den im Golfclub geltenden Bedingungen zu registrieren. Ist das Teilnehmerfeld begrenzt, werden die Meldungen nach Eingangsdatum und -uhrzeit und nach der Reihenfolge der Einträge auf der Meldeliste berücksichtigt. Bei Bedarf werden Wartelisten geführt. Nach Meldeschluss eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt. Bei weniger als neun nach Meldeschluss gemeldeten Teilnehmern kann das Turnier entfallen.
Das Startgeld ist vor dem Start zu zahlen. Wird eine Meldung nach Meldeschluss storniert oder erscheint der Spieler nicht am Start, so ist das Startgeld zu entrichten. Spieler, die aus früheren Turnieren mit dem Startgeld im Rückstand sind, können erst nach dessen Begleichung erneut an Turnieren teilnehmen.
7. Startfolge und Startzeiten
Die Startfolge und die Startzeiten werden vom Sekretariat in Abstimmung mit der Spielleitung, sowie mit eventuellen Sponsoren festgelegt und durch Aushang am Infoboard im Sekretariat bekanntgegeben. Sind die Mobilrufnummern von Turnierteilnehmern bekannt, so werden sie im Regelfall per SMS-Nachricht über ihre Startzeit rechtzeitig informiert.
8. Nichtspielender Partner
Bei kurzfristiger Stornierung der Meldung oder Nichterscheinen am Start eines Partners im Vierer- oder Vierball-Zählspiel ist der nicht verhinderte Partner verpflichtet, die andere Partei in der Gruppe als Zähler zu begleiten. Der nicht verhinderte Partner darf dabei die Runde außer Konkurrenz spielen. Die Spielleitung behält sich vor, einen Verstoß gegen diese Bedingung zu ahnden.
9. Starter und Marshals
Werden im Turnier Starter und/oder Marshals eingesetzt, so handeln diese im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. Starter sind berechtigt, bei Fehlen von Spielern Gruppen neu zusammenzustellen.
10. Caddies
Regel 10.3a wird wie folgt ergänzt: Spieler dürfen während der Runde keinen Golfprofessional als Caddie haben. Bei Jugendturnieren dürfen Spieler während der Runde keinen Caddie haben. Bei Jugend-Mannschaftsturnieren dürfen Spieler während der Runde sich jedoch von einem Mannschaftsmitglied oder dem Mannschaftscaptain als Caddie unterstützen lassen. Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung:
- Der Spieler zieht sich die Grundstrafe für jedes Loch zu, an dem der Verstoß auftrat.
- Wird zwischen zwei Löchern gegen die Bedingung verstoßen oder dauert der Verstoß zwischen dem Spiel von zwei Löchern an, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu
11. Richtlinien für zügiges Spiel
Grundsätzlich gilt Regel 6.4b Ready Golf.
Werden auf Scorekarten Sollzeiten für Löcher vorgegeben, so bestimmen diese den jeweiligen Zeitpunkt, wann der Flaggenstock nach der Beendigung des Lochs spätestens (wieder) im Loch und das Grün freigegeben sein muss („Pin to Hole“). Unangemessene Überschreitung dieser Sollzeiten und „out of position“ (direkt voraus ein freies Par 4- oder Par 5-Loch, wenn die Spielergruppe auf dem Abschlag ist) wird als Indiz für nicht zügiges Spiel (Regel 5.6b) angesehen.
Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung:
- Erster Verstoß – Verwarnung
- Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag ∗
- Dritter Verstoß – Grundstrafe ∗
- Vierter Verstoß – Disqualifikation ∗
* Bei Stableford zieht die Spielleitung einen Punkt für den zweiten Verstoß und zwei weitere Punkte für den dritten Verstoß von der Gesamtpunktzahl der Runde ab. Bei Par / Bogey zieht die Spielleitung für den dritten Verstoß von der Gesamtsumme der gewonnenen gegenüber den verlorenen Löchern ein Loch ab. In diesen Fällen muss der Spieler die Tatsachen des Regelverstoßes der Spielleitung melden, bevor er die Scorekarte einreicht, damit die Spielleitung die Strafe anrechnen kann. Unterlässt dies der Spieler, ist er disqualifiziert.
12. Handys oder ähnliche Geräte
Das Mitführen von nicht stummgeschalteten sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine Störung des Turniers oder der Spieler durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder einen Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung je nach Schwere als Fehlverhalten oder schwerwiegendes Fehlverhalten bewerten und Strafen gemäß den Verhaltensvorschriften aussprechen.
13. motorisierte Beförderung
Spieler oder Caddies dürfen während der Runde motorisierte Beförderung nutzen, außer die kurzfristige Nutzung wird von der Spielleitung ausdrücklich untersagt oder eingeschränkt.
Spieler mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt sind, ist die Nutzung eines motorisierten Beförderungsmittels in jedem Fall gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlags benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem Turnier durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.
Bei sonstiger körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Runde ohne motorisiertes Beförderungsmittel nicht erlaubt, kann die Spielleitung, bei Vorlage eines Attests, die Nutzung des motorisierten Beförderungsmittels auch bei allgemeiner Untersagung der motorisierten Beförderung, die Nutzung im Einzelfall erlauben. Gibt es mehr Spieler, die ein motorisiertes Beförderungsmittel nutzen dürfen, als motorisierte Beförderungsmittel vorhanden sind, so hat die Personengruppe mit „Gehbehinderung/Schwerbehindertenausweis“ Vorrang vor der Personengruppe ‚sonstiger körperlicher Behinderung/Attest‘. In diesen Gruppen werden dann die motorisierten Beförderungsmittel den Spielern zugelost.
Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung: Der Spieler zieht sich die Grundstrafe für jedes Loch zu, an dem der Verstoß auftritt. Tritt der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern auf, wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus. Anmerkung: In begründeten Fällen darf die Spielleitung Ausnahmen von dieser Turnierbedingung genehmigen.
14. Unterbrechung des Spiels
Die Signale für Unterbrechung und Wiederaufnahme des Spiels nach Regel 5.7 sind:
Sofortige Spielunterbrechung: Ein langer Signalton (von ca 4s)
Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne (von jeweils ca 1s)
Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne (von jeweils ca 1s)
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a)
Wurde das Spiel wegen drohender Gefahr sofort unterbrochen, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsbereiche gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können mit einem zeitweisen Spielverbot belegt werden.